Teilnahme- und Sicherheitshinweise für waldpädagogische Veranstaltungen

Der Wald ist ein natürlicher Lebens- und Erfahrungsraum. Er bietet vielfältige Möglichkeiten zum Spielen, Entdecken, Forschen, Bewegen und gemeinsamen Erleben. Gleichzeitig unterscheidet sich der Wald von einem klassischen Spiel- oder Veranstaltungsraum und bringt natürliche Gegebenheiten und damit verbundene Risiken mit sich. Damit die gemeinsame Zeit im Wald sicher und angenehm für alle Beteiligten bleibt, bitte ich darum, die folgenden Hinweise aufmerksam zu lesen.

1. Natürlicher Erlebnisraum Wald

Bei einem Aufenthalt im Wald können unter anderem folgende natürliche Gegebenheiten auftreten:

  • unebener, rutschiger oder abschüssiger Untergrund
  • Wurzeln, Steine, Äste und Dornen
  • herabhängende oder herabfallende Äste
  • unterschiedliche Witterungsbedingungen wie Regen, Kälte, Hitze oder Nässe
  • Insekten, insbesondere Zecken
  • Kontakt mit Pflanzen, Pilzen und Tieren
  • kleinere Verletzungen beim Spielen, Klettern, Balancieren oder beim Umgang mit Naturmaterialien

Diese Gegebenheiten sind Bestandteil des natürlichen Erfahrungsraums Wald und werden bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung berücksichtigt.

2. Orientierung an den Empfehlungen der Unfallkasse Hessen

Bei der Planung und Durchführung der waldpädagogischen Veranstaltungen orientiere ich mich an den einschlägigen Sicherheits- und Präventionsempfehlungen der Unfallkasse Hessen, insbesondere im Hinblick auf die Auswahl und Begehung des Geländes, die Einschätzung möglicher Gefahren, die Wetterlage, die Notfallplanung und das Verhalten im Wald.

Die jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der Art der Veranstaltung, dem Alter der Teilnehmenden, der Gruppengröße sowie den örtlichen Gegebenheiten angepasst.

3. Gemeinsame Waldregeln

Für einen sicheren und respektvollen Aufenthalt im Wald gelten folgende Grundregeln:

  • Wir bleiben innerhalb des vereinbarten Veranstaltungsbereichs.
  • Wir achten aufeinander und nehmen Rücksicht.
  • Pflanzen und Tiere werden achtsam behandelt.
  • Pflanzen, Pilze, Beeren und andere Naturmaterialien werden nicht ohne Absprache gegessen.
  • Tiere werden nicht gefangen, bedrängt oder angefasst.
  • Mit Stöcken und anderen Naturmaterialien wird vorsichtig und rücksichtsvoll umgegangen.
  • Holzpolter, gefällte Bäume und andere potenziell gefährliche Bereiche werden nicht betreten.

4. Kleidung und Ausstattung

Die Kleidung sollte an die jeweilige Jahreszeit und Witterung angepasst sein. Empfehlenswert sind insbesondere:

  • festes, geschlossenes Schuhwerk
  • wettergerechte Kleidung
  • bei warmem Wetter möglichst lange Kleidung als Schutz vor Zecken und Dornen
  • Sonnenschutz und Kopfbedeckung bei entsprechender Witterung
  • ausreichend Getränke
  • bei Bedarf Wechselkleidung

Bei waldpädagogischen Veranstaltungen darf Kleidung grundsätzlich schmutzig und nass werden.

5. Zecken und Insekten

Bei Aufenthalten in der Natur besteht insbesondere in den wärmeren Monaten die Möglichkeit eines Zecken- oder Insektenkontakts.

Es wird empfohlen, nach der Veranstaltung den Körper bzw. bei Kindern insbesondere schwer einsehbare Körperstellen auf Zecken zu kontrollieren.

Ich übernehme keine Zeckenentfernung. Sollte während oder nach der Veranstaltung eine Zecke festgestellt werden, erfolgt die Entfernung durch die teilnehmende Person selbst bzw. bei Kindern durch deren erziehungsberechtigte oder begleitende erwachsene Person.

Die Verantwortung für die anschließende Kontrolle und gegebenenfalls erforderliche medizinische Versorgung liegt bei der jeweiligen erziehungsberechtigten bzw. teilnehmenden Person.

6. Wetter und besondere Bedingungen

Die Sicherheit aller Teilnehmenden hat höchste Priorität.

Bei Wetterlagen oder anderen besonderen Umständen, die einen sicheren Aufenthalt im Wald nicht ermöglichen, kann eine Veranstaltung kurzfristig angepasst, verlegt oder abgesagt werden. Dies kann beispielsweise bei Gewitter, Sturm oder besonderen Gefahren durch Forstarbeiten erforderlich sein.

7. Aufsicht und Verantwortung

Bei Angeboten, bei denen eine erwachsene Begleitperson ausdrücklich erforderlich ist, verbleibt die Aufsicht über das Kind während der Veranstaltung bei der begleitenden erwachsenen Person, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Veranstaltungen, bei denen die pädagogische Leitung die Aufsicht übernimmt, gelten die jeweils vereinbarten Betreuungs- und Aufsichtsregelungen.

8. Verhalten im Notfall

Für die Durchführung der Veranstaltung steht eine geeignete Erste-Hilfe-Ausstattung zur Verfügung.

Im Falle eines Unfalls oder medizinischen Notfalls werden situationsabhängig geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet. Falls erforderlich, wird der Rettungsdienst unter 112 verständigt.

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Stand: 6.10.2026